Sehr geehrter Herr Wiefelspütz,
mit Entsetzen habe ich Ihre Aussage in der Neuen Osnabrücker Zeitung zur Kenntnis genommen und möchte meinen Unmut, nein meine WUT dagegen äussern, wie ein innenpolitischer Sprecher der SPD-Bundestagsfraktion eine solche Aussage treffen kann.
Ich zitiere:
„Es wäre ein wichtiges Signal an die vier Millionen Muslime in Deutschland, wenn der Staat den Islam als Religionsgemeinschaft anerkennt.“
Es gelte jetzt den Dialog mit den muslimischen Dachverbänden zu forcieren, um die rechtlichen Voraussetzungen zu schaffen. „Der Islam braucht eine faire Chance in Deutschland“
Im Grundsatz muss eine Religionsgemeinschaft bereit sein, Recht und Gesetz zu achten und sich in die verfassungsmäßige Ordnung einzufügen. Eine systematische Beeinträchtigung der vom Grundgesetz gestellten Grundsätze darf der Staat nicht hinnehmen, auch nicht von einer anerkannten Religionsgemeinschaft.
Leitender Gedanke des Grundgesetzes ist die „Religionsfreiheit“. Staatskirche und Staatsreligion sind abgeschafft, der Staat religiös-weltanschaulich neutral.
Die Verleihung des besonderen Status „an eine Religionsgemeinschaft, die nicht die Gewähr dafür bietet, dass das Verbot einer Staatskirche sowie die Prinzipien von Neutralität … unangetastet bleiben“ ist deshalb nicht möglich.
Seinem Selbstverständnis zufolge ist der Islam zugleich „Religion und Staat“ (Din wa-Daula) und daher mit Hilfe des islamischen Rechts, der Scharia in allen Bereichen des öffentlichen und privaten Lebens der Moslems gegenwärtig. Vorschriften aus dem Koran (die Fünf Säulen) bestimmen das geistliche Leben der Gläubigen, deren Alltag von den islamischen Festen und dem Besuch der Moschee strukturiert ist. Im Gegensatz zu Judentum und Christentum hat der Islam nie eine wirkliche Trennung zwischen Staat und Religion vollzogen.
In Glaubensdingen ist eine Religionsgemeinschaft auch als eingetragener Verein frei.Mit der Anerkennung als Körperschaft des öffentlichen Rechts winkt jedochgleich ein ganzes Bündel von Privilegien. Dazu gehört das Recht, Kirchensteuer zu erheben, Körperschaften genießen organisatorische Erleichterungen, sie können Anstalten und Stiftungen bilden, dürfen Kirchenbeamte einstellen und sogar eigenes Recht setzen. Das „Parochialrecht“ begründet zudem die Zugehörigkeit zu einer Kirchengemeinde durch den schlichten Zuzug eines Konfessionsmitglieds, ein Beitritt ist nicht nötig. Hinzu kommen Vergünstigungen beim Bauplanungs-, Grundstücks- und Steuerrecht, etwa die Befreiung von der Körperschafts- und teilweise von der Grund- und Grunderwerbssteuer. Außerdem werden Körperschaften als Freie Träger in der Jugendhilfe anerkannt und sind teilweise in den Rundfunkräten vertreten.
Meine Frage an Sie Herr Wiefelspütz ist, warum soll der Islam mit all diesen Privilegien ausgestattet werden, und was gedenken sie damit zu erreichen?
Ich möchte am Ende noch auf eine Ihrer Aussagen eingehen:
Der Islam braucht eine faire Chance in Deutschland
Der Islam Herr Wiefelspütz hat seid Jahren mehr als NUR EINE Chance bekommen, und dies nicht nur in Deutschland, traurig nur das er nicht eine einzige wahrgenommen hat.
Ein sehr besorgter Bürger
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